Pri­va­te Kran­ken­kas­sen werden immer teu­rer. Rück­kehr in die ge­setz­li­che Ver­si­che­rung ? Die Idee: Ein paar Mo­na­te auf so viel Rente zu ver­zich­ten, dass man über die Fa­mi­li­en­ver­si­che­rung wieder auf­ge­nom­men wird. Dieser Plan schei­tert aber am BSG.

 Der 6a. Senat des BSG betonte im Fall eines Ehepaares, dass die Frage, ob das Gesamteinkommen von Familienangehörigen die für die Familienversicherung maßgebliche Grenze unterschreitet, anhand eines längeren Zeitraums zu messen ist. Daher sei Ehepartnern, die die Einkommensgrenze nur für einige Monate im Jahr unterschreiten, indem sie ihre Altersrente kurzzeitig als Teilrente beziehen, der Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung zu versagen. Der Senat wies damit die Revision des Ehepaares zurück (Urteil vom 22. Januar 2026 - B 6a/12 KR 14/24 R).
Quelle: Redaktion beck-aktuell, 23. Januar 2026

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