Private Krankenkassen werden immer teurer. Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ? Die Idee: Ein paar Monate auf so viel Rente zu verzichten, dass man über die Familienversicherung wieder aufgenommen wird. Dieser Plan scheitert aber am BSG.
Der 6a. Senat des BSG betonte im Fall eines Ehepaares, dass die Frage, ob das Gesamteinkommen von Familienangehörigen die für die Familienversicherung maßgebliche Grenze unterschreitet, anhand eines längeren Zeitraums zu messen ist. Daher sei Ehepartnern, die die Einkommensgrenze nur für einige Monate im Jahr unterschreiten, indem sie ihre Altersrente kurzzeitig als Teilrente beziehen, der Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung zu versagen. Der Senat wies damit die Revision des Ehepaares zurück (Urteil vom 22. Januar 2026 - B 6a/12 KR 14/24 R).
Quelle: Redaktion beck-aktuell, 23. Januar 2026
