Frühere Regelungen zur Höhe der Grundleistungen nach dem AsylbLG sind im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar. Der erste Senat des BVerfG hat in einem am 20.05. veröffentlichten Beschluss vom 15. April 2026 so -wenn auch nicht einstimmig - entschieden. (Az. 1 BvL 5/21).
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Seniorenwohnheime dürfen per Satellit empfangene Fernseh- und Hörfunkprogramme in die Zimmer von Bewohnerinnen und Bewohnern weiterleiten, ohne dafür eine zusätzliche Lizenz zu benötigen. Das entschied der EuGH in Luxemburg zu einer Klage der Verwertungsgesellschaft GEMA, die Urheberrechte im Musikbereich wahrnimmt (Urteil vom 30.04.2026 – C-127/24).
Ein Sachverständigengutachten, das mehr als sechs Monate nach der zugrundeliegenden Untersuchung erstellt wird, ist unverwertbar. Es muss auch nicht vergütet werden. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden. (Beschluss vom 21.08.2024 - L 10 KO 2110/24)
